Wenn wirklich kein Geld beim Cochsurfing fliesst, dann "sollte" es "eigentlich" kein Problem sein. Aber du siehst ja an einem der Beispiele hier in diesem thread, dass die Inspektion selbst die Übernachtung eines Enkels, bei dem auch kein Geld floss, angezeigt hat. Das in dieser Richtung (wie jemand schrieb) "schwammig formulierte" Gesetz führt dazu, dass man nie genau weiss wie manche Dinge ausgelegt werden. Das darauffolgende Problem welches folgt ist, dass die Akte die der Inspektor aufgenommen hat eine "Wahrheitsvermutung" beinhaltet die nur mit Beweisen zunichte gemacht werden kann. Wenn man keine Beweise hat (manchmal frag ich mich, wie ich denn überhaupt beweisen will, dass kein Geld floss) oder nicht antwortet, dann gilt das was der Inspektor "festgestellt" hat.

PS: Jetzt fällt mir was ein wie ich vielleicht beweisen könnte, dass kein Geld floss. Vor dem Aufenthalt eine Notarakte zwischen den beiden Parteien machen wo drinsteht, dass Herr xy Eigentümer der Immobilie Nr. xy im Haus xy in der Stadt xy auf Gran Canaria ist und es wird vereinbart diese Immobilie meinem Enkel Herr xy mit Pass-Nr. xy von 1.1.2012 bis 15.1.2012 kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Aaaber wer macht sowas! Und vor allem sollte das Datum vor einer möglichen Inspektion liegen, soll heissen ich müsste jedes Mal bevor der Enkel runterkommt eine neue Notarakte machen lassen.