Ich war bisher der Meinung, dass wenn ich in meinem Eigentum Besuch empfange, darf der auch wenn er müde wird seine Augen schließen.
Wenn mein Kind zu Besuch ist schläft es auf meinem Sofa und nicht in der Pension. Rein rechtlich unantastbar und eine besondere Vereinbarung mit den Eigentümern wäre nichtig.

Ganz anders würde sich eine Untervermietung darstellen. Und sicherlich noch anderes ist die Rechtslage auf GC.