Ich klinke mich wegen fehlender Zeit nur kurz ein und beantworte erstmal dies, Rest kommt später:

Zitat Zitat von AndreLev Beitrag anzeigen
Die Anlage (Communidad) kann doch gar keine touristische Vermietung "erlauben"! Entweder die Anlage hat eine Genehmigung zur touritischen Vermietung, oder nicht.
Zum Erlauben der touristischen Genehmigung ist zwar die kanarische Tourismusbehörde zuständig, aber die eine Firma die in einer Anlage, dessen Eigentümer aus einer Eigentümergemeinschaft bestehen vermieten will, muss der Behörde einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft vorlegen, in dem diese der Vermieterfirma Genehmigung erteilt, Entscheidungen und Maßnahmen die die Verwaltung, den Betrieb und die Nutzung der Gemeinschaftszonen und –anlagen zu treffen erlaubt. (Dies soll der Vermieterfirma freie Hand geben um für den Tourismus wichtige Dinge in einer Anlage alleine zu entscheiden und nicht von irgendeinem Mehrheitsbeschluss oder dem Präsidenten der Eigentümergemeinschaft abhängig zu sein). (Wenn eine Eiegtnümergemeinschaft selbst mit der Vermietung betraut ist, dann fällt dies flach.)

Ohne diesen Beschluss bekommt die Firma keine Genehmigung das Haus zu vermieten.

Dies war schon lange vor 1999 ein Anliegen der Tourismusbehörde zur Qualitätsverbesserung für die Touristen. Früher kam es sehr oft vor, wenn z.B. ein Eigentümer privat an jemanden vermietet hatte und der Urlauber hatte ein Problem und er ging damit zur Rezeption, dass er von der Rezeption abgewiesen wurde, da er der offizielle Vermieterfirma nicht bekannt war bzw. nicht über sie ins Haus kam. Solche Situationen will die kanarische Regierung unter allen Umständen vermeiden da es das touristische Ansehen insgesamt schädigt.