Laut diesem Artikel http://www.unespa.es/frontend/unespa...e-vn2764-vst16

und Artikel 4 dieses Gesetzes http://noticias.juridicas.com/base_d...004.t1.html#a1

ist die minimale obligatorische Versicherung eines in Spanien zugelassenen Fahrzeugs 70 Millionen Euro pro Schadensfall (egal wieviele Opfer) und 15 Millionen für Schäden an Gütern.