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Thema: RESIDENCIA

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  1. #1
    Aktivist Avatar von zapp
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    Zitat Zitat von paradisegarden Beitrag anzeigen
    @zapp: genau so wie Du es auf Deinem Papier stehen hast wäre es ja auch nach EU-Vorschrift richtig.
    Denke, dass sich die Probleme auch nur dort ergeben, wo jemand nur eine abgelaufene Tarjeta de Residencia hat und diese verlängern will.
    Das ist zumindest einmal (nach 5 Jahren) notwendig. Und dort wird das Gesetz rigoros angewendet.
    Das neue Gesetz kennt auch bei den Behörden kaum jemand, auch die österr. Botschaft in Madrid und das Konsulat hier auf der Insel waren ahnungslos.

    Und es ist zu hoffen, dass der spanische Gesetzgeber das nicht EU-konforme Gesetz in Kürze repariert.

    Zum Thema "entsprechendes Einkommen": die Grenze wurde hier auf Gran Canaria - laut auswandern-grancanaria (http://www.auswandern-grancanaria.co...id=16&Itemid=6) - mit dem Mindestsatz der Sozialhilfe festgelegt,die EUR 425 betragen soll. Von Neueinwanderern wird dieser Nachweis sicher auch in Zukunft verlangt werden.

    Konkret hätte man als 3 Monat Zeit hier Arbeit zu finden oder sich selbständig zu machen und entsprechendes Einkommen nachzuweisen. Mit einem Arbeitsvertrag bzw. Einkommensnachweis aus selbständiger Tätigkeit kann dann die Residencia beantragt werden.
    Ich glaube das Problem liegt nicht am Gesetz sondern an den ausfuehrenden Organen , da speziell in PI jeden moment neue und unerfahrene bzw schlecht ausgebildete Beamte taetig sind.
    Ich selbst pflege deshalb im allgemeinen meine Dinge in LPA erledigen zu lassen, da man hier im Sueden wegen der Umstaende ,einfach zuviel Zeit nutzlos vergeudet.

  2. #2
    Insider Avatar von Residentin
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    Ich habe es versucht, aber nur wieder den grünen Zettel mit meiner Verlängerung bekommen. Auf Nachfrage bekam ich die Antwort, dass ich die Karte dann in 5 Jahren bekommen würde.

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