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Thema: Residencia

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  1. #1
    Insider
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    Thema Krankenversicherung:

    Ich will jetzt keine Hinweise ob irgendetwas "illegal" oder gegen die Regeln ist, ich will nur wissen ob das jemand genauso macht bzw weiss ob es weitere so machen.

    Wenn ich im Gespräch mit mehreren anderen alles richtig verstanden habe braucht man bei Beantragung der Residencia KEINE Abmeldung aus Deutschland vorzulegen.
    Weil man ja ohne Probleme mehrere Wohnsitze haben darf.

    Man könnte also einen Wohnsitz in D haben und einen in GC. folgendes "fiktives Beispiel" stelle ich mal zur Diskussion.

    Person A ist selbstständig und verheiratet und bei der AOK XY freiwillig versichert, Die Ehefrau ist in der Familienversicherung angemeldet. Die Person kündigt Ihr selbstständiges Gewerbe
    und teilt das der AOK mit, daraufhin wird der Mindestbetrag als Einkommen angenommen und abgerechnet.

    Person A mit ehefrau wandert nach GC aus, Wohnsitz bleibt in D erhalten, die freiwillige KV bleibt erhalten und wird monatlich überwiesen. Man pendelt auch unregelmässig hin und her.
    In GC macht man ein Gewerbe, beantragt die Residencia und bekomt diese auch. Wenn man krank ist fährt man nach meloneras ins Krankenhaus, legt sein deutsche Karte vor, und wird behandelt.
    Wenn man zum bespiel geplante sachen wie Zahnarzt haben will, macht man einen Termin und fliegt rüber.

    Wiegesagt das ganze ist nicht wirklich fiktiv, sondern scheint so zu funktionieren, ich frage mich was wirklich passiert wenn ein übereifriger KV Mitarbeiter mal untersucht wieso
    ein deutscher plötzlich xy "Notfälle" in GC hat der eigentlich ja in D sein seinen Wohnsitz hat, und dann rauskommt das der eine Residencia hat und auch in GC gemeldet ist.

    Könnte die KV ggfs den versicherungsschutz rückwirkend kündigen und geld verlangen?

  2. #2
    Insider
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    Zitat Zitat von franky64 Beitrag anzeigen
    ... braucht man bei Beantragung der Residencia KEINE Abmeldung aus Deutschland vorzulegen.
    Weil man ja ohne Probleme mehrere Wohnsitze haben darf.

    Man könnte also einen Wohnsitz in D haben und einen in GC.
    Richtig!

    Zitat Zitat von franky64 Beitrag anzeigen
    ... beantragt die Residencia und bekomt diese auch.
    NEIN!

    Ohne KV-Nachweis (E121 für Pflichtversicherte oder Bescheinigung der PKV in spanisch) keine sogenannte Residencia!!!!

  3. #3
    Insider
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    ja gut, aber wenn man mit der freiwilligen GKV aus D die KV nachweisen kann...und diese anerkannt wird...

  4. #4
    Insider
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    " ich frage mich was wirklich passiert wenn ein übereifriger KV Mitarbeiter mal untersucht ""

    Ja und wer stellt den PKV Nachweis aus?

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