Man muss kein Häuschen irgendwo im ländlichen Gebiet sein Eigentum nennen um legal zu vermieten. Hier geht es ausschliesslich um die TOURISTISCHE Vermietung in touristischen -oder ehemals touristischen- Anlagen. Fest vermieten, mit legalem Mietvertrag, kann natürlich jeder seine Villa, Reihenhaus, Wohnung oder was auch immer.
Über die "einheitliche Vermietung" wurde hier schon ausführlich geschrieben, das Prinzip ist genau das gleiche bei 50+1 und bei 75+1, das müssen wir sicher nicht nochmal aufwärmen.
Ausserhalb von touristischer Vermietung sind Mietverträge auf 5 Jahre bindend, ein früheres Beenden des Mietverhältnisses ist mit gegenseitiger Absprache aber selbstverständlich möglich. Von vornherein zeitlich begrenzte Mietverträge ausserhalb der touristischen Vermietung sind rechtlich nicht relevant, da sie eine "Nebenabsprache zum Gesetz" darstellen.