Moin Sunny.
Also mein Wissenstand ist der:
Bei touristischer Nutzung:
Ohne Aufpasser zwingend eine Umrandung.
Mit Aufpasser keine notwendig.
In einem Hotel auf Malle haben wir es sogar gehabt, dass EIN Aufpasser zwei Pools beaufsichtigt hat, wobei er zu dem zweiten sogar über die Straße musste.
HAbe mich mit ihm unterhalten, ermeint das würde dem Gesetz genügen.