So, jetzt muss ich mich in aller Form entschuldigen, mir ist nämlich ein schwerer Fehler passiert, es heisst nämlich nicht "Vorfahrt geben" sondern "Vorfahrt gewähren" - danke Michl übrigens für die Aufklärung.

@Felin, Du warst wahrscheinlich schon eine gefühlte Ewigkeit nicht in Deutschland, denn dort heisst das nämlich genauso. s. Anlage 2, Zeichen Nr. 205 (zu § 41 Abs.1) der StVo in der gültigen Fassung.
Bei Klagusch gibt's sicher auch Auffrischungskurse. Ich hab ja schon mehrfach geschrieben, dass die Kurse dort sehr gut sein solln, der MAXiMUS hat halt gute Mitarbeiter. Was ja die Hauptsache ist ;)

Aber eigengentlich könnten wir ja wieder auf das zurückkommen, wo wir uns alle einig sind: gelassen und rücksichtsvoll fahren, dann braucht man über die Regeln nicht diskutieren.