Zitat Zitat von felin Beitrag anzeigen
Ist alles gesetzlich geregelt, auch wenn gerne etwas anderes behautet wird.

http://segurosbaratos.motorgiga.com/...v20-con121.htm

http://www.parainmigrantes.info/cert...ano-de-la-u-e/

Und die Residencia dient auch weiterhin in Verbindung mit gültigem Pass der Identifikation.
Tja, was soll das jetzt beweisen? Auf der esten verlinkten Seite sind die notwendigen Papiere angeführt, die man mitführen muß; interessanter Weise fehlt dort JEGLICHER Hinweis auf eine "identificación".
So dieser Artikel also richtig ist, führte das Deine Argumentation ad absurdum.

Link 2 beschreibt die Aufenthaltsvoraussentzungen für EU-Bürger, dies haben wir hier (http://www.gran-canaria-insider.info...570-RESIDENCIA) wohl zur Genüge diskutiert.
Hat aber nichts mit Papieren im Auto zu tun.

Wenn Du also der Meinung bist, dass ein KFZ-Lenker ein Dokument zum Nachweis seiner Wohnadresse zwingend mitführen muß, dann bitte sag mir, wo das steht.
Wenn möglich von einer offiziellen Stelle und nicht auf irgendwelchen privaten Webportalen.
Dort kann ja ohnedis jeder schreiben was er persönlich für richtig hält.

Und @sumocan:
tut mir leid, aber wenn ich mehrfach schreibe, dass eine Residencia KEIN Identifikationsdokument ist (ebenso wie in Deutschland der Meldeschein kein Identifikationsdokument ist)
Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Identit...ng_%28Recht%29

NIRGENDS steht was von Wohnadresse und nirgends (auch in all den verlinkten Seiten) steht, dass man diesen Nachweis im KFZ mitführen muß.
Also dann bitte erklär mir was an meiner Antwort disqualifizierend ist?

Hier ist übrigens die offizielle Seite des spanischen Automobilclubs RACC, wo von Personalausweis, Residencia oder ähnlichen überhaupt keine Rede ist