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Thema: Einheitliche Telefonnummer um Selbstmorde zu verhindern

  1. #11
    Insider Avatar von Reisebär
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    Das stimmt.
    ES ist auch das gewusst wie.
    Von Amts wegen sagt dir natürlich keiner, geh mal dort hin, geh mal hier hin.
    Ich habe sogar festgestellt, das viele Spanier nicht mal wissen, was ihnen eigentlich zusteht.
    Ich habe das im Prinzip auch alles übers Netz herausgefunden.
    Wobei ich aber auch einen tollen Hausarzt habe, der sich etwas auskennt und mich stets in die richtige Richtung gewiesen hat, wenn ich bei ihm nachgefragt habe.
    Du kannst in Spanien alles bekommen, musst es halt nur wissen.

  2. #12
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    Da sind wir wieder bei meinem Lieblingsthema. In D findet man allein schon wegen der fehlenden Sprachbarriere gelegentlich einen Fachmann. In GC suche ich bisher vergeblich einen solchen. Ich möchte damit keinesfalls die besonders gut gemeinten Ratschläge, gerade hier im Forum schmälern. Im Gegenteil, sie sind sehr häufig Gold wert.
    Jack

  3. #13
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    Zitat Zitat von Reisebär Beitrag anzeigen
    Des weiteren:
    Ich habe beim Spanier gearbeitet, dadurch war mein Frau als Hausfrau bei mir in der Seg.Soc. familienversichert.
    Als meine Frau dann ihre Altersrente von Deutschland bekam, sagte die Seg.Soc. natürlich, das nun die Krankenversicherung im Land des Rentenversicherungsträgers zuständig sein.
    Da aber einige Monate (Monate nicht Jahre) Mitgliedszeit in der gesetzlichen KV fehlen, wurde meine Frau nicht in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen.
    Da geht auch nichts auf Kulanz oder ähnlichem. Das steht so in dem deutschen Asozialgesetzbuch.
    @ Reisebär, das interessiert mich jetzt mal, deiner Frau können höchstens Monate in der RV fehlen, weil man muss ja mind 5 Jahre eingezahlt haben um überhaupt was zu bekommen....
    was hat denn die KV damit zu tun? Ich lerne ja gerne was dazu, kannst du das mal näher ausführen?

  4. #14
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    @felin,
    es passt nicht ganz so in den Beitrag aber ich halte diese Info
    für doch wichtig für die "atlantischen Inselbewohner"
    es könnte sein das doch der
    eine oder andere davon profitiert.

    Seit dem 01.08.2017 hat sich in D was in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) geändert:

    https://www.tk.de/techniker/service/...entner-2004872
    https://www.bundesgesundheitsministe...-regelung.html

    So werden auch Kindererziehungszeiten nun besser in D angerechnet das entschärft die 9/10 Reglung bei der Vorversicherung in der KV
    im Zuge zur KVdR.
    Es ist jetzt unter Umständen auch der noch der Wechsel des Versicherten aus der PKV (Private Krankenkasse) zur GKV
    d.h in die KVdR bei Renteneintritt möglich! (Das spart erheblich Beiträge in Rentenalter!)

    Wenn man in der PKV war ist die ehemalige gesetzliche Krankenkasse zuständig wo man mal versichert war
    den Antrag zu prüfen.

    Man muss aber wenn man von der Neureglung
    profitieren möchte selber einen Überprüfungsantrag
    auf Zugang zur KVdR bei der eigenen gesetzlichen Krankenkasse stellen automatisch passiert nichts.
    Wichtig nicht abwimmeln lassen bei der
    Antragstellung dei der KV unbedingt auf einen schriflichen Bescheid bestehen!

    Ich würde jedem empfehlen möglichst frühzeitig
    vor Renteneintritt einen Rentenberatungstermin beim Rentenversicherungsträger
    in D in Anspruch zu nehmen dort lassen sich im Gespräch alle Fragen rund um die Rente und um gesetzliche
    Krankenkasse erörtern.

    Sehr wichtig ist es auch den Rentenversicherungsverlauf
    im Rahmen einer "Kontenklärung" genau zu prüfen
    oftmals so meine Erfahrung aus meinem Umkreis sind Versicherungszeiten
    eventuell fehlerhaft übermittelt worden.
    Diese Fehlzeiten
    gilt es zu berichtigen mit
    stichhaltigen eigenen Unterlagen z.b mit Unterlagen vom Finanzamt,Arbeitsverträgen usw...

    Oft fehlen Versicherungszeiten von Ausbildungen,Umschulungen,Weiterbildungen
    und auch einige "Massnahmen" der Arbeitsagentur (Jobcenter!) sind
    oftmals nicht vermerkt.
    Sollte eine "Massnahme" aus ESF Mitteln (Europäischer Sozialfond) finanziert
    worden sein müssen Rentenbeiträge angerechnet werden für diese Zeiten.

    Sollte man Versicherungszeiten
    aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
    aus dem EU Ausland haben unbedingt
    prüfen ob diese Zeiten auch der deutschen Renteversicherung gemeldet wurden.
    Das passiert auch meistens nicht automatisch da muß mann sich
    selber darum kümmern das die Zeiten angerechnet werden.

    Alles was mit sozialversicherungstechnischen Fragen und
    um leben,arbeiten,Rentenbezug im EU Ausland zu tun hat
    lässt sich beim EURES Berater kostenlos abklären:
    https://ec.europa.eu/eures/public/de/homepage

    Mfg Andreas

  5. #15
    Insider Avatar von Reisebär
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    Zitat Zitat von franky64 Beitrag anzeigen
    @ Reisebär, das interessiert mich jetzt mal, deiner Frau können höchstens Monate in der RV fehlen, weil man muss ja mind 5 Jahre eingezahlt haben um überhaupt was zu bekommen....
    was hat denn die KV damit zu tun? Ich lerne ja gerne was dazu, kannst du das mal näher ausführen?
    Im Prinzip hat Andreas ja schon alles gut erklärt.
    Aber du hast scheinbar etwas falsch verstanden. Ich sprach nicht von fehlenden Monaten in der RV sondern bei der Mitgliedszeit in der gesetzlichen KV.
    Und da kommt dann die von Andreas angesprochene 9/10 Regelung zum Tragen.
    Du musst also in der zweiten Arbeitshälfte deines Lebens mindestens 9/10 (also 90 %) der Zeit in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied gewesen sein, um im Rentenalter Zutritt zur gesetzlichen KV der Rentner zu bekommen.
    Angerechnet werden dabei auch Mitgliedszeiten in anerkannten ausländischen gesetzlichen KV, auch die Mitgliedszeiten als Familien-versicherter.
    Meine Frau war halt nun mal in den letzten Jahren bei mir in der Seg.Soc. in Spanien familienversichert.
    Und laut spanischem Recht (ich glaube auch EU Recht) erlischt dieses Recht auf Familienversicherung mit dem Zeitpunkt, zu dem der Familienversicherte eine eigene Rente bezieht. Dann ist für die KRANKENVERSICHERUNG das Land zuständig, in dem auch die Rente gezahlt wird In diesem Falle also Deutschland, weil meine Frau deutsche Altersrente bezieht.
    Da ihr aber im Rahmen dieser 9/10 Regelung einige Monate Mitgliedszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung fehlen, verweigert man ihr den Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner.
    Nun alle Klarheiten beseitigt?

  6. #16
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    hmmm, ja jetzt wo das deutlicher schreibst, fällt mir ein...da hatte ich mal was von gelesen, bei mir selbst ist nämlich auch da was pending...

    Ich war von 1996 - 2009 in D immer mal abwechselnd PKV-GKV , von 2009 bis 2017 nur in der PKV, 2017 bin ich dann nach GC und dort in der Securidad Social und zusätzlich in der PKV , nun bin ich kurz vor 55, bin hier autonomo. Ich lasse mich jetzt nochmal für einen Monat in D anstellen um das Recht zu bekommen
    bei einer evtl Rückkehr nach D vor dem Rentenalter zumindest in die GKV wechseln zu können, ich weiss das es einen Basistarif gibt, aber GKV ist dennoch besser .

    Hat eigentlich jemand einen Massstab, wenn man in meinem Alter hier in Spanien in die PKV geht, wie teuer wird diese so ungefähr innerhalb der nächsten Jahre als Rentner, momentan leiste ich mir die PKV für meine Frau und für mich (knapp 160€ pro Kopf) Das ist kein Massstab zu den Preisen in D, aber es kommt drauf an wie der Preis in 20 Jahren ausieht.....

  7. #17
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    @Reisebär,
    Ich würde aber trotzdem mal einem EURES Berater kontaktieren
    die haben doch mehr Überblick über die gesetzlichen Reglungen
    die in der EU Anwendung finden müssen.

    Die Krankenversicherungsfachkräfte sind oftmals mir komplizierten Versicherungsfragen aus der EU überfordert dafür gibt es den EURES Berater
    der erklärt auch der KV die Gesetzeslage die in dem speziellen Fall anzuwenden ist.

    Warscheinlich hat die gesetzliche Krankenkasse in D
    deine Frau jetzt als" freiwilliger
    sonstiger Versicherter" versichert.

    Warscheinlich muß deine Frau jetzt als Rentner den vollen Beitragsatz
    für "freiwillig Versicherte" bei ihrer KV bezahlen.

    Der Beitrag zur KV der Rentner ist aber viel günstiger gerade bei
    kleinen Renten ist das ein geldwerter Vorteil.

    Jede gesetzliche Krankenkasse hat einen Beirat da kann man auch solche Sachen
    klären lassen ohne das erstmal Kosten auflaufen.
    Widerspruch gegen den Bescheid würde ich auch erstmal einlegen
    ich würde denen auch mitteilen das man sich an den EURES Berater wenden
    wird um die Sache zu klären.

    Manchmal hilft schon die Androhung das man sich Hilfe von übergeordneten
    Stellen beschafft um die Sache ins rollen zu bringen.

    Habt ihr mit deutschen Krankenversicherung eine Möglichkeit
    rechtsverbindlich zu kommunizieren z.b durch ein persönliches
    elektronisches Postfach?
    Das bieten die meisten deutschen Krankenkassen mittlerweile an.
    Dann wird vieles einfacher mit denen rechtsverbindlich aus der Ferne zu kommunizieren.
    Das hat den Vorteil das sich Verwaltungsprozesse und Anfragen sich erheblich vereinfachen lassen
    ohne den nervenden langen Postweg.

    So ist es auch möglich die eletronischen Schreiben und
    Bescheide gleich zum Eures Berater
    weiterzuschicken....

    Mfg Andreas

  8. #18
    Insider Avatar von Reisebär
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    Hallo Andreas,
    das Thema ist für uns mittlerweile durch.
    Nachdem sich die Seg.Soc. und die deutsche Krankenkasse (es lief also schon auf höherer Ebene) letztendlich 2 Jahre gestritten haben, hat die Seg.Soc. meine Frau wieder als vollwertiges Mitglied bei mir als familienversichert aus Kulanz aufgenommen, weil es ja auch ein spanische Gesetz gibt, nach dem niemand ohne Krankenversicherung sein muss.
    Dadurch haben wir dann endgültig mit diesem Asozialstaat (zumindest für Deutsche) endgültig abgeschlossen, unseren Traum erfüllt und ziehe ja jetzt auf die Insel, wo wir unseren Lebensabend verbringen.
    Hier leben wir steuerfrei, da meine Invalidenrente in Spanien steuerfrei ist und meine Frau weit unter dem Satz leigt.
    Und wir zahlen hier auch keine KV Beiträge.
    Ich habe unseren Fall nur als Beispiel genannt, wie es gehen kann.
    Ich hatte eine sehr kompetente und nette Ansprechpartnerin bei der Techniker, mit der ich auch über E-Mail konferieren konnte.
    Die hat mir auch alle entsprechenden Gesetzestexte zukommen lassen.
    In Deutschland ist es ja sogar so schlimm, wenn uns die Techniker oder auch jede andere, aus Kulanz aufgenommen hätte, wie die Seg.Soc., dann hätten sowohl die KV als auch wir mit einem Strafverfahren rechnen müssen. Ich glaube, man hätte es dann Sozialbetrug genannt.
    Das ist Deutschland.
    Aber trotzdem allerbesten Dank fuer deine wirklich guten Tipps, die hoffentlich auch anderen noch helfen können.

  9. #19
    Insider
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    Zitat Zitat von TC 490 Beitrag anzeigen
    Hab mir gerade mal interessehalber die Daten bis Jahr 2000 gesucht. Lagen seither immer über 3000 Personen.
    2016: 3569
    2015: 3602
    2014: 3910
    2013: 3870
    2012: 3539
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    2010: 3158
    2009: 3429
    2008: 3457
    2007: 3263
    2006: 3246
    2005: 3399
    2004: 3507
    2003: 3478
    2002: 3371
    2001: 3189
    2000: 3393
    Selbstmorde spanienweit 2017-2019
    2019: 3671
    2018: 3539
    2017: 3679

  10. #20
    Insider
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    Seit gestern ist die spanienweit gültige Telefonnummer 024 für Selbstmordgefährdete in Betrieb. Der offizielle Name dieser Rufnummer lautet: Línea de Atención a la Conducta Suicida.
    https://web.archive.org/web/20220512...4541-ntrc.html

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