Ergebnis 1 bis 9 von 9

Thema: Interneteinkauf

  1. #1
    Insider Avatar von geckoherz
    Registriert seit
    28.02.2012
    Beiträge
    543

    Interneteinkauf

    habe das gerade gelesen, aber verstehe nicht so richtig, welche Verbesserung es bringt

    kein Zoll mehr, den man nachträglich bei Empfang der Ware entrichten muss? und die Zollerklärung wird online für die Ware im Voraus erledigt?

    vielleicht weiß hier jemand genaueres?

    wäre ja zu schön, wenn man endlich mal ohne Überraschungseffekt was bestellen könnte
    >>a quien Dios quiere le premia con agua y un vida en La Palma<<

  2. #2
    Insider
    Registriert seit
    05.09.2012
    Beiträge
    4.521
    Hier ein spanischer Artikel der zwar wesentlich mehr Details aufweist, mir persönlich ist die Sache jedoch noch nicht 100% klar.
    http://www.eldiario.es/canariasahora...233427123.html

    Ab April:
    Privatleute und Kleinfirmen können die Zollabwicklung jener Waren die durch die Post geliefert werden selbst kostenlos per Internet erledigen. Dazu braucht man einen elektronischen DNI (den können nur spanische Staatsbürger haben) oder ein digitales Zertifikat auf seinem PC (Das kann vermutlich jeder bekommen, der mindestens eine NIE-Nr hat). Dann geht man auf die Seite der Agencia Tributaria und dort gibt man folgende Daten an: Persönliche Daten des Empfängers, Referenznummer die man von der Post bekommt und Warensumme auf die dann IGIC und/oder AIEM berechnet wird. Nachdem man online an´s Finanzamt bezahlt hat soll man einfach auf die Post gehen können und bekommt seine Ware mit, ohne jegliches Zutun eines Zollagenten und ohne seine Gebühren zahlen zu müssen.

    Ab Juli soll:
    1. Bei einem Warenwert bis 10.000 Euro die Abgabe des DUA Dokument komplett wegfallen. (Der Lieferant wird dann angeblich online über die Webseite des Finanzamts abfragen können ob die Ware auf den Kanaren eingeführt wurde).
    (Hier bleibt bei mir die Frage offen ob ab dann bis 10.000 Euro Warenwert gar keine Steuern auf den Kanaren mehr anfallen oder wenn ja wie die Zahlung dann von statten gehen wird. Ich vermute momentan, dass man wohl immer noch zahlen muss, dann wie oben übers Internet und es fällt wohl nur das DUA Dokument selbst weg und es wird irgendein anderes einfacheres Zahlungsformular geschaffen).

    2. Wird es die Möglichkeit geben, dass der Verkäufer das DUA Dokument direkt abgibt und dadurch weiß der Empfänger schon genau was der Endpreis sein wird.

  3. #3
    Insider Avatar von geckoherz
    Registriert seit
    28.02.2012
    Beiträge
    543
    klingt bis hierhin fast noch komplizierter UND gilt dann wohl nur für spanische webshops, aber immerhin

    danke, TC!
    >>a quien Dios quiere le premia con agua y un vida en La Palma<<

  4. #4
    Insider
    Registriert seit
    05.09.2012
    Beiträge
    4.521
    Wer übrigens gerne über Amazon.es bestellt, die bieten außer dem Standartservice bereits seit mindestens vergangenen Dezember den Service an, dass alle Zollgebühren auf die Kanaren im vorneherein berechnet und bezahlt werden. Der Service nennt sich Amazon Global Service. Hier ist alles erklärt:
    http://www.amazon.es/gp/help/custome...deId=201335830

    Ich selbst habe mich noch nicht darum gekümmert, da ich selbst wenn ich 5 Bücher bestelle immer nur jeweils 1 Bestellung pro Buch mache und das in zeitlichen Abständen, damit sie mir nicht aus Versehen 2 Bücher in ein Paket reinpacken. So wurde mir bisher noch bei keinem Buch eine Zollgebühr geschweige denn eine Zollabwicklung berechnet.

  5. #5
    Nicht mehr aktiv Avatar von DVDThek
    Registriert seit
    16.11.2012
    Beiträge
    236
    Überraschungseffekt gibt es eigentlich nicht sooo stark .. ab einem gewissen Warenwert/Warenart kann man relativ zuverlässig mit ~13% rechnen, die man dann einfach bar zu Hause hat.

    Aktuell ist es ja so, dass wenn man diesen Zettel mit der VEGA im Postfach hat, dann ist das Paket ja bereits beim Zoll, schickt denen flott ne Mail und am nächsten Tag wird es meistens zugestellt (zugegeben, die letzten Monate wurde das immer bisschen langsamer). Also der Zoll hat das so oder so in der Hand, wenn der Zettel im Postfach liegt - ansonsten wird das Paket ja direkt zugestellt.

    Schätze der Vorteil / die Verbesserung liegt einfach daran, dass man kein Bargeld mehr bereit haben muss bzw. der Postbeamte das Paket nicht umherfahren muss, weil der Adressat das Geld nicht bei hatte, oder der Postbote nicht wechseln konnte :-)

    Briefe landen generell nicht beim Zoll und sind deshalb auch innerhlab von ~4 Tagen zollfrei an der Haustür - wenn's also mal länger dauert, ist der Zoll involviert - vorzugsweise der in Madrid. Da liegen Pakete gerne mal bis zu 2 Wochen herum und kommen dann ganz plötzlich an (Paket-Tracking scheint ab Madrid nicht mehr zu funktionieren) .. also ist immer bisschen abenteuerlich :-)
    DVDThek San Fernando: geschlossen. Verleih auf Anfrage

  6. #6
    Insider Avatar von geckoherz
    Registriert seit
    28.02.2012
    Beiträge
    543
    Päckchen sind in der regel auch zollfrei, kann man ja den Versender darum bitten, wenn die Sache nicht so gross ist, ein Päckchen daraus zu machen

    Briefe dauern gern mal bis zu einem Monat, manchmal mit afrikanischen Poststempeln drauf, Malta hatte ich auch schon..., aber da ist der Zoll wohl nicht daran schuld
    >>a quien Dios quiere le premia con agua y un vida en La Palma<<

  7. #7
    Insider
    Registriert seit
    21.01.2013
    Beiträge
    349
    Warensendungen auf die Kanaren sind mit Zoll belegt. Wer kann mir bitte sagen, bis wieviel Euro Sendungswert die Lieferung frei ist. Ich habe 22 Euro gehört, 43 Euro und dann hab ich noch was im Gehörgang, dass diesser Wert auf ca 150 Euro angehoben worden ist. Die Beiträge hier sind ja schon etwas älter. Danke

  8. #8

  9. #9
    Insider
    Registriert seit
    21.01.2013
    Beiträge
    349
    nun, ich hatte die Angabe von TC 490 noch im Sinn: In Kürze wird der Freibetrag für Online-Einkäufe von 22 Euro auf 150 Euro erhöht. Das Dekret 268/2011 wird in diesem Sinne verändert. Morgen unterschreibt die Ministerin den Text, der soll schnellstmöglicht im Amtsblatt veröffentlicht werden damit die Änderung bald in Kraft treten kann.
    Hat sich scheinbar noch nichts getan... Vielen Dank

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •