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Thema: Anmeldung Vermietung

  1. #1
    Inselfan
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    Anmeldung Vermietung

    Hallo,

    Wir überlegen unser Haus auf Gran Canaria auch zu vermieten.
    Wer weiß wo man das anmelden muß?

    Wir haben da irgendwas von einer Anmeldung Touristik gehört.
    Was braucht man dafür und was kostet das?

    Wäre schön wenn uns jemand helfen kann.

    Danke!

    Doreen

  2. #2
    Insider
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    Hier das Amt welches für die Anmeldung touristischer Anlagen zuständig ist:

    Patronato de Turismo
    Calle Triana, 93
    Las Palmas de GC
    Tel.: 928 219 600
    Montags bis Freitags 9-13 Uhr
    Abteilung: Establecimientos alojativos y restauración

    Ich würde an deiner Stelle dort erstmal Informationen einholen, denn die Chance dass ein einzelner Eigentümer für eine einzelne Immobilie eine touristische Vermietungsgenehmigung bekommt ist meines Wissens eher gering.

  3. #3
    Insider
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    Was eher möglich sein könnte wäre eine Anmeldung als Vivienda vacacional, aber auch hier gibt es Hürden. Zuständig ist das selbe Amt.

  4. #4
    Inselfan
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    Danke für die Antwort!

    Kann man denn ohne die Genehmigung vermieten?
    Oder braucht man die immer?

  5. #5
    Insider
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    Wenn Dein Haus außerhalb der touristischen Zone ist, z.B. in San Fernando oder Tablero, kannst Du es am besten fest an einen Dauermieter vermieten, das ist kein Problem und Du brauchst keine Genehmigung. Gesetzlich bist Du damit auf der sicheren Seite und bekommst ( zumindest im Normalfall) jeden Monat den Mietzins auf Dein Konto, ohne daß Du Dich andauernd kümmern mußt.

  6. #6
    Inselfan
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    Unser haus liegt in der nähe von playa amadores in mogan.

    Und wenn ich es immer mal 2 wochen vermiete???

    Danke!

  7. #7
    Insider
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    Die private touristische Vermietung ohne spezielle Genehmigung der Behörde ist VERBOTEN. Egal ob 2 Tage, 2 Wochen oder 2 Monate. Wenn Du Dein Haus trotzdem an Urlauber vermietest ist das schlicht illegal und strafbar. Und die Strafen sind äußerst hoch. Wenn Du das Risiko eingehen willst in der Hoffnung nicht erwischt zu werden, ist das Deine Sache und darfst Dich nachher nicht beklagen, wenn es dann doch teuer wird und ein langwieriges Gerichtsverfahren ansteht. Auch eine "kostenlose Überlassung" an Dritte ist verboten, es sei denn es sind Verwandte 1. Linie, also nur Eltern und Kinder.
    Am besten Du nutzt Dein Haus einfach selbst, so wie es sein soll.

  8. #8
    Inselfan
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    Danke für die info.

    Werde mich mal im büro dort informieren.

  9. #9
    Insider
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    Wenn sich Dein Haus in einer touristischen Anlage befindet, dann kannst Du es natürlich der zuständigen Vermietgesellschaft in die Vermietung geben. Jede Anlage muß eine solche Gesellschaft haben, die für die Vermietung der Wohnungen von privaten Eigentümern zuständig ist.
    Wenn Dein Haus nicht in einer Anlage ist, ist es schwierig.

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