Das zuständige Gericht legte eine Verhandlungsdauer von 6 Monaten fest, von November 2016 bis Mai 2017. Die Staatsanwaltschaft fordert 16 Jahre Haft und 17 Millionen Euro Entschädigung für 137 Betroffene.

Der Vorsitzende des Schwurgerichts legte der grankanarischen sowie der kanarischen Regierungen nahe sich zu einigen die Betroffenen zu entschädigen um der Justizverwaltung die Kosten eines 6-monatigen Verfahrens zu ersparen.
Der einzige Täter ist von Anfang an geständig und für den Fall, dass man mit der Verteidigung des Angeklagten zu einer Einigung über die Haftstrafe käme und die Verwaltungen sich nicht über die Entschädigungen einigen, müsste das 6-monatige Verfahren durchgeführt werden um alle Beteiligten anzuhören. Das Schwurgericht hätte jedoch nur über die Schuld des Angeklagten und nicht über die Entschädigungen zu entscheiden. Diese würden durch einen Richter entschieden.
Eine Einigung scheint schwierig, denn bereits 2013 scheiterte der Versuch.