Also,wie TC 490 schon richtig schrieb,konnte man sich zu dem Gesetzesvorhaben einlassen.Die Abgabefrist war am 29.09.verstrichen.Bei uns in der Anlage war es so,dass die communidad für die gesamte Anlage die Erhaltung des jetzigen Status (wir sind eine residencial) forderte und jeder einzelne Besitzer konnte-oder sollte-mit den zur Verfügung gestellten Einheitsschreiben,die doch recht umfangreich waren (ca.20 Seiten) und wo nur noch die Adresse,die Bungalow-Nr.und natürlich mit Unterschrift versehen,die eigene Einlassung erfolgte.Inwieweit diese Einlassungen im neuen Gesetzestext berücksichtigt werden,wird sich zeigen.
Ich wollte im post Nr.35 nur erfahren,ob sich schon etwas getan hat.