@TC490, das mit den 20 std -vertrag, kenn ich, aber nur in bezug auf nichteuropäer mit aufenthalts und arbeits-erlaubnis, (habe angestellte aus südamerika) dort wurde dieses argument vorgebracht. allerdings schüttel ich ein wenig mit dem kopf in bezug auf EU-bürger, denn wie verträgt sich eine solche behördliche verodrnung mit dem freien selbstbestimmungsrecht in bezug auf meinen aufenthaltsort. ( Soweit ich gehört habe schütteln auch schon andere den kopf, und haben entsprechende eingaben bei der zuständigen EU-kommision gemacht. interessant ist ebenfalls, das die policia diese bestimmung nicht in schriftform einem aushändigen will oder villeicht auch nicht kann) dies ist mein kenntnisstand zum thema nachweis von einkommen bzw arbeitsvertrag

lg
charly-gc