Wenn man/frau weiterliest erfährt man,wenn es denn die persönlichen Grundlagen erforderlich machen,die Anwendung des deutsches Erbrechts im Testament oder im Erbvertrag festlegt werden können.
Interessant ist es für Menschen mit einem Vermögen welches den spanischen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer überschreitet.
Falls Vermögen vorhanden ist,und man ist über die 183 Tage im Ausland,ist es sinnvoll sich rechtliche Beratung bei einem,am besten mit deutschem und spanischem Erbrecht vertrautem Rechtsanwalt einzuholen.
Genauso sinnvoll ist es,die Hinzuziehung eines Steuerberaters in Erwägung zu ziehen.