Zitat Zitat von clausBF Beitrag anzeigen
Das hat vor einem Monat stattgefunden...bei fast identischer Konstelation:
Sohn studiert in Deutschland; Papa allerdings Spanier (aber das dürfte ja wohl keinen Unterschied machen).
Könnte dann einen Unterschied machen, wenn der Sohn Deines Bekannten spanischer Staatsbürger ist und Du bzw. Dein Sohn nur Residencia hier hat.
Die Residencia verlierst Du nämlich dann, wenn Du Dich länger als ein Jahr zu Studienzwecken im Ausland befindest

2004/38/EG, Art. 12
(2) Die Gültigkeit der Aufenthaltskarte wird weder durch vorübergehende Abwesenheiten
von bis zu sechs Monaten im Jahr, noch durch längere Abwesenheiten wegen der Erfüllung militärischer
Pflichten, noch durch eine einzige Abwesenheit von höchstens zwölf aufeinander folgenden
Monaten
aus wichtigen Gründen wie Schwangerschaft und Niederkunft, schwere Krankheit,
Studium oder Berufsausbildung oder berufliche Entsendung in einen anderen Mitgliedstaat oder
einen Drittstaat berührt.
Wurde mit 24.4.2012 (das von TC490 genannte Datum) ins spanische Recht übernommen.

Nachdem Dein Sohn seit mehr als 1 Jahr überwiegend im Auslang studiert ist seine Residencia streng genommen oboslet
Im übrigen gilt der von TC490 im Vorposting gesetzte Disclaimer auch für dieses Posting -> KEINE RECHTSAUSKUNFT