Zitat Zitat von Golfi Beitrag anzeigen
Man sagte mir, das dass ginge, ich dafür aber einen staatlich anerkannten Übersetzer benötige.

Dies erklärte man mir in perfektem deutsch, es lag also scheinbar nicht an der Sprachbarriere, die nun mal nicht da war.
Hier würde ich den Polizisten in Schutz nehmen wollen, denn
1. handelt so ein Polizist nicht eigenmächtig sondern er hat seine Anweisungen
2. bedeutet die Tatsache dass er deutsch spricht (was ich sehr positiv empfinde für alle die kein spanisch sprechen) nicht, dass er so gut deutsch spricht um eine fehlerfreie Anzeige zu übersetzen.
3. Die Tatsache, dass ausdrücklich auf einen staatlich anerkannten Dolmetscher verwiesen wird, deutet für mich darauf hin, dass derjenige der die Anzeige übersetzt, im Extremfall auch die Verantwortung für seine Übersetzung übernehmen muss. Stell dir mal vor jemand gibt eine Anzeige auf nur um seine Versicherung zu betrügen und wird bei Abreise am Flughafen erwischt. Der wird sicher danach behaupten, dass der Übersetzer alles falsch verstanden hat.