Das habe ich wirklich noch nie gesehen oder gehört das die Polizei aus den blauen Parkzonen abgeschleppt hat. Kann mir das auch in der Praxis nicht vorstellen, weil wie du sagst hat man die Möglichkeit nach einem Knöllchen von der Parkplatzgesellschaft an der Windschutzscheibe dieses am Automaten wenn man vom Auto zurückkehrt zu bezahlen, wann sollte dann der Knöllchenverteiler die Polizei zum abschleppen rufen? (Denn nachdem der Halter am Auto angekommen ist und das Knöllchen sieht fährt er, also auch kein abschleppen mehr möglich) Er muss ja so lange warten bis der Rückkehrer (welcher kein Ticket geholt hat oder dieses abgelaufen ist) per kleinen beiliegenden Umschlag mit 1.80€ am Automaten bezahlen. Das kann in der Praxis so nicht funktionieren... . Sollte man in gelben Parkzonen oder auf einem Fußweg parken oder jemanden behindern wird es teuer... und dann gibt es wie du richtig schreibst auch 50% Rabatt wenn man innerhalb von 20 Tagen die Multa (Geldstrafe von der Polizei) bezahlt.

Deinem letzten Satz kann ich ebenfalls zustimmen, wobei auch Trendhure mit seiner Aussage das er nicht bezahlt weil es unter Umständen Gesetzes-wiedrig ist, - dies durchaus so (sollte dem so sein) vertreten kann. (Denn es hat sicher einen Grund das laut Gesetz die Einwohnerzahl eine bestimmte zu sein hat - ausgegangen davon das es in der Tat so ist, wie viele sagen) Jeder der nicht bezahlt wird ja merken ob es am Ende doch teurer ist oder eventuell eine nicht legale Einnahmequelle seitens der Lizenzvergeber und er Lizenznehmer-Gesellschaft.

Persönlich tun mir auch die Mitarbeiter leid, welche den ganzen Tag in der Sonne stehen und Knöllchen verteilen müssen.

Offensichtlich gibt es hier eine geteilte Meinung, nun wäre es doch gut zu wissen ob jemand nicht nur durch hören/sagen informiert ist, sondern das entsprechende, konkrete Gesetz zur Hand hat. Dann erübrigt sich dieses Thema und jeder ist gut informiert... auch ich versuche es zu besorgen... mal schauen ob es gelingt.