Den von TC490 angebotenen Kontakt eines guten Steuerberaters würde ich unbedingt wahrnehmen.
Nach meinem Gefühl kannst Du als Angestellter einer deutschen Firma die keinerlei Bezug zu Gran Canaria hat nicht arbeiten. ES müsste eine hinreichende Begründung geben, warum Dich Dein Arbeitnehmer auf die INsel schickt. Für eine Übergangszeit könnte mal wohl argumentieren, dass Du im Auftrag Deines Arbeitgebers sondieren musst, ob die Arbeitsbediengungen hier so sind, dass sich die Eröffnung einer Niederlassung lohnt. Wäre wohl für den Anfang eine gute Möglichkeit sich eine Way-Out Option offen zu lassen, sollte es hier nicht wie gewünscht klappen.

Letztendlich wird das von der vertraglichen Konstruktion wohl darauf hinauslaufen, dass Du im Falle eines endgültigen Umzuges als Selbständiger Dienstleistung für deinen aktuellen Arbeitgeber erbringst.

Hat natürlich den Vorteil für Dich, dass Du mehr als Dein aktuelles Gehalt verlangen kannst, weil Dein Arbeitgeber absolut keine Nebenkosten mehr hat (nicht vergessen bei der Berechnung: Urlaub, Sonderzahlungen etc!). Er muss dann lediglich Deine Rechnungen bezahlen.

Nachteil: Du hast keinen Kündigungsschutz und sonstige Vorteile eines Arbeitnehmers fallen auch weg. Im Falle einer (hoffentlich nicht) Insolvenz bist Du Gläubiger wie jeder andere auch.
Zu bedenken sind auch eventuelle Abfertigungsansprüche, falls Du solche erworben hat.