Hier gehts doch nicht um Juristendeutsch. Die Leser des Forums interessiert, was die wesentlichen Änderungen zum bestehenden Gesetz betrifft.
Da wär z.B., dass eine Kündigung wegen Mietrückstand keines Gerichtsurteils mehr bedarf (halte ich persönlich übrigens für rechtswidrig), oder die Möglichkeit, dass Mieter aus bestehenden Verträgen innerhalb eines Monats aussteigen können. Wahrscheinlich auch die neuen Fristen für Mietverträge, Voraussetzungen für die Anmeldung von Eigenbedarf, kündigungesrecht desV ermieters bei Verkauf der Immobilie, Entkoppelung der Mietpreise vom Index etc.
Das sind ganz einfache Antworten auf einfache Fragen zu deren Beantwortung es keines Juristen bedarf.