Sorry das ich widerspreche, du kannst in D in keinem Einwohneramt einen Nebenwohnsitz im Ausland anmelden. Das gleiche gilt auch andersum.

Ergo hat man in dem jeweiligen Land seinen Einzigen Wohnsitz. Ob man innerhalb Spaniens eine Haupt- und eine Nebenwohnung anmelden kann entzieht sich meiner Kenntnis.