Ich kenne die gestzliche Definition nicht - deshalb die Frage. Laut Deiner Definition müsste der Vermieter ja nach dem Mietvertrag die Bestätigung der Ummeldung verlangen, damit er rechtlich auf der sicheren Seite ist und das scheint mir etwas abwegig zu sein.

Die Gründe dafür verstehe ich schon, nur wie will man es denn formulieren .. eigentlich haben Urlauber ja keinen Mietvertrag - also sobald jemand einen Mietvertrag hat dürfte es keine touristische Vermietung mehr sein .. ?

Wenn ich jetzt Anlagen Besitzer wäre - was würde mich streng genommen davon abhalten einen Teil der Anlage an bspw. eine S.L. zu veräußern (deren Teilhaber ich bin) und diesen veräußerten Teil (diversifiziert) zu vermieten während der andere Teil "touristisch" angeboten wird.

Worauf ich hinaus will ist schlichtweg, dass es zwar gut und schön ist solche Regelungen zu treffen, aber bis auf den kleinen Mann der sich keine phantasievollen Rechtskonstrukte aufbauen kann, wird es wohl niemanden treffen.

Aber gut, vielleicht hab ich auch Unrecht und alles wird besser :-)