Zitat Zitat von Waidpower Beitrag anzeigen
Ehe wir hier von Verbrechen oder Vergehen reden, sollten wir die Ordnungswidrigkeiten nicht vergessen.
Fest steht eh nur, dass der Hundebesitzer gegen Rechtsnormen verstößt, wenn er seinen Hund nicht an der Leine führt.
Die "ordnungswidrigen" Hundebesitzer hat ja keiner vergessen. Nur: nicht NUR der Hundebesitzer verstößt gegen Rechtsnormen (und wäre - das hab ich schon mehrmals geschrieben - zu bestrafen), aber auch (und in viel größerem Maß) der Anbringer des Schildes verstößt gegen Rechtsnormen.

Vielleicht zur Erklärung: wir haben ein Verwaltungsrecht, gegen das der (fiktive) Hundebesitzer verstößt und ein Strafrecht, gegen das der (unbekannte) Schildanbringer verstößt.

OHNE die Vergehen der Hundebesitzer verteidigen zu wollen, aber jetzt frag ich mich ehrlich: was ist schlimmer - einen Verwaltungsübertretung oder eine Straftat?

Lassen wir doch bitte die Kirche im Dorf.
Und vielleicht hat ja der Eine oder Andere die Zivilcourage und spricht einen Hundebesitzer, der den Kot nicht wegräumt direkt an? Würden die merken, dass sie jedes Mal angesprochen werden, wäre das ein sehr guter und schneller Erziehungsprozess.