Wenn das Hotel (z.B. 3*) über einen Reiseveranstalter (RV) gebucht war, dann erfolgt bei berechtigter Beschwerde die Umbuchung durch den Reiseleiter (RL) in eine gleichwertige Unterkunft generell kostenlos. Ob die Umbuchung in ein höherwertigeres Hotel (z.B. 4*) kostenfrei oder mit Zuzahlung verbunden ist, liegt aber völlig im Ermessen des RV/RL. Kann kostenlos funktionieren, wenn gleichwertige Unterkünfte ausgebucht sind. Es gibt auch die Möglichkeit, Geld zurück zubekommen, wenn das umgebuchte Hotel (z.B. 2*) minderwertiger und dadurch günstiger ist. Allerdings muss/sollte man sich dies schriftlich vom RL bestätigen lassen und vor Ablauf eines Monat nach Abreise beim RV auf höfliche Art und Weise schriftlich geltend machen.