Ok, aber eine solche Investition muss ich doch entsprechend der Laufzeit meines Pachtvertrages kalkulieren. Wenn ich die Abstandszahlung z.B. über 10 Jahre "verteile", mein Pachtvertrag aber nur eine fixe Laufzeit von 5 Jahren hat, dann bin ich ein zu hohes Risiko eingegangen. Auf Deutsch: "Selbst dran schuld".

Und wird der Pachtvertrag außerordentlich vom Eigentümer wg. der Abrissverfügung (wirksam) gekündigt, dann stellt sich die Frage, ob nicht der Pächter vom Eigentümer Schadensersatz verlangen kann.