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Inselfan
Ok, aber eine solche Investition muss ich doch entsprechend der Laufzeit meines Pachtvertrages kalkulieren. Wenn ich die Abstandszahlung z.B. über 10 Jahre "verteile", mein Pachtvertrag aber nur eine fixe Laufzeit von 5 Jahren hat, dann bin ich ein zu hohes Risiko eingegangen. Auf Deutsch: "Selbst dran schuld".
Und wird der Pachtvertrag außerordentlich vom Eigentümer wg. der Abrissverfügung (wirksam) gekündigt, dann stellt sich die Frage, ob nicht der Pächter vom Eigentümer Schadensersatz verlangen kann.
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