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Thema: Private Vermietung von Apartments verboten?

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  1. #1
    Insider
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    Es gilt die 50+1 Regelung, d.h., wenn mehr als die Hälfte touristisch ist, darf auch touristisch vermietet werden. Diese Anlagen müssen eine Verwaltung haben, die entweder selbst oder über eine beauftragte Firma die dem Tourismus zur Verfügung stehenden Einheiten vermietet. Die Eigentümer der Einheiten dürfen nicht auf eigene Faust touristisch (also ohne festen Mietvertrag) vermieten, auch nicht an Freunde und Bekannte. Meines Wissens sind nur enge Verwandte wie Eltern und Kinder ausgenommen, d.h., dass die Einheit ausschliesslich vom Eigentümer und dessen unmittelbaren Angehörigen urlaubsmässig genützt werden darf. Alles andere muss über die zuständige Verwaltung/Vermietgesellschaft abgewickelt werden und diese erhalten eine Provision dafür.
    Wenn jemand eine komplette Anlage besitzt und diese nur touristisch vermietet ist er ja als Beherbergungsbetrieb eingetragen und muss ein entsprechendes Register führen, wie ein Hotel o.ä. überall. Er kann damit seine Einheiten über einen Reiseveranstalter und/oder direkt vermieten. Mit "Privat" hat das dann garnichts mehr zu tun.

  2. #2
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Zitat Zitat von dyson Beitrag anzeigen
    Es gilt die 50+1 Regelung, d.h., wenn mehr als die Hälfte touristisch ist, darf auch touristisch vermietet werden.
    Frage: Wer darf in diesem Fall in dieser Anlage Immobilien touristisch vermieten? Hinz und Kunz oder nur die legalisierte Vermietungsgesellschaft mir den im Tourismusamt konkret Nummer für Nummer eingetragenen Immobilien?

  3. #3
    Insider
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    Es muss EINE Verwaltungsgesellschaft durch die Communidad bestimmt werden und nur diese EINE Firma darf die Vermietungen vornehmen. Sollten die Eigentümer der Einheiten mit der Firma nicht zufrieden sein, können sie bei einer neuen Communidadversammlung mehrheitlich abstimmen, eine andere Firma zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt durch den Präsidenten der Communidad.

  4. #4
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Zitat Zitat von dyson Beitrag anzeigen
    Es muss EINE Verwaltungsgesellschaft
    Das Wort "Verwaltungs..." ist im Zusammenhang mit touristischer Vermietung irreführend und viel zu harmlos. Hier geht es klipp und klar um die einzige Firma die in einer Anlage touristisch vermieten dürfte/darf. Eine bloße Verwaltung ist für mich etwas komplett anderes.

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