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Thema: RESIDENCIA

  1. #91
    Zitat Zitat von felin Beitrag anzeigen
    Das glaube ich kaum.
    Ein "Schreiber" wie Saramago wird doch wissen, das man Ironie in diesem Fall in Anführungszeichen setzen müsste.
    Ein Schreiber wie Saramago weiss, wer ihn richtig versteht. Die anderen sollen gefälligst damit leben.

    Das Wort "Sozialschmarotzer" ist generell vollkommen unerträglich, wenn es um lächerliche Beträge geht, die kein Leben sondern höchstens Überleben ermöglichen. Zutreffend wäre der Terminus nur für DAX-Vorstände und ähnliches Geschmeiss der Gesellschaft.

    Der Sarkasmus kam allerdings genau richtig, wenn man es ausnahmsweise in diesem Zusammenhang mal auf Deutsche anwenden kann, während sich ansonsten die angeblich zivilisierten Europäer das Recht nehmen, es auf etliche andere Erdenbewohner anzuwenden.

  2. #92
    Insider Avatar von Residentin
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    Zitat Zitat von norbert43 Beitrag anzeigen
    Ja, ja, aber das ist NICHT das Datum der Ausstellung, sondern das Datum der ERSTEN AUSSTELLUNG einer Residencia, aus dem man ableiten kann, seit wann man hier "lebt".
    ---soweit ich das erfahren habe, aber mein spanisch lässt sicher zu wünschen übrig, Verbesserungen bitte erwünscht.
    z.B. steht im "grünen Zettel":
    ..... su inscripcion en el Registro Central de Extranjeros de como residente "con caracter permanente" en espana, desde doce de mayo de dos mil uno.
    ..... ihre Eintragung in das Ausländerzentralregister als Resident "permanent" in Spanien, seit 12. Mai 2001
    oder
    ..... su inscripcion en el Registro Central de Extranjeros de como residente en espana, desde doce de mayo de dos mil seis
    ..... ihre Eintragung in das Ausländerzentralregister als Resident in Spanien, seit 12. Mai 2006

    Das heisst für mich, die Behörde weiss genau wann diese zu erneuern ist.
    Was ich eigentlich noch NICHT weiss, ob die Residencia IMMER (für Residente UND permanente Residente) alle 5 Jahre erneuert werden muss.

    Norb
    Ja, oben steht das Datum auch in ausgeschriebener Form für den allerersten Eintrag, aber wenn man zum Beispiel umzieht, dann muss man das auch melden und dann kommt das Datum, wo man wieder dort war, unten hin.
    Hatte mich nicht richtig ausgedrückt, sorry Norbert. Mündlich sagte man mir, dass ich in 5 Jahren wieder kommen soll und dann eine Karte bekommen würde.

  3. #93
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    Hier ist ein aktueller Artikel aus der Mallorca-Zeitung zum Thema:

    Residencia: Freizügig war einmal
    Anmeldung auf der Ausländerbehörde: Auch EU-Bürger müssen neuerdings Job, Einkommen oder eine Krankenversicherung nachweisen
    http://www.mallorcazeitung.es/behoer...mal/23747.html

  4. #94
    Insider Avatar von norbert43
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    was heisst das eigentlich für Pensionisten ?
    Gilt für Mallorca und z.B. Gran Canaria das gleiche ?
    Danke

  5. #95
    Insider Avatar von hjb
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    Zitat Zitat von norbert43 Beitrag anzeigen
    was heisst das eigentlich für Pensionisten ?
    Gilt für Mallorca und z.B. Gran Canaria das gleiche ?
    Danke
    Es kann doch sicher keinen Unterschied zwischen Mallorca und Gran Canaria geben. Aber was jetzt für Pensionäre gilt, würde mich auch interessieren.

  6. #96
    Aktivist Avatar von zapp
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    Zitat Zitat von Residentin Beitrag anzeigen
    Ja, oben steht das Datum auch in ausgeschriebener Form für den allerersten Eintrag, aber wenn man zum Beispiel umzieht, dann muss man das auch melden und dann kommt das Datum, wo man wieder dort war, unten hin.
    Hatte mich nicht richtig ausgedrückt, sorry Norbert. Mündlich sagte man mir, dass ich in 5 Jahren wieder kommen soll und dann eine Karte bekommen würde.
    Also ich weiss nicht was Ihr da veranstaltet , ich hab seit 1988 . als es eigentlich noch die weinrote Residencia gab , schon einen gruenen Zettel mit permanenter Residencia ,wurde mir damals von der delegacion del gobierno in LPA ausgestellt, ich musste diese seither weder erneuern noch sonstwas , ich bin zwar mal umgezogen aber das hat ja mit der Residencia garnichts zu tun sondern betrifft nur das empadronamiento. Die residencia permanente war jedenfalls bisher nicht erneuerungsbeduerftig..... meines wissens.
    Zapp

  7. #97
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Das ist der Grund der Veranstaltung:

    Laut einer mündlichen Auskunft eines bei der Austellungsbehörde arbeitenden Polizisten, soll der 1. grüne Zettel den man bekommt 5 Jahre gültig sein und ab dem 2. den man danach bekommt jeweils 10 Jahre.
    Sollte man den 1. grünen Zettel vor Ablauf der ersten 5 Jahren verlieren und man muss sich einen neuen holen dann soll auch dieser wieder nur 5 Jahre gültig sein.

    Die Auskunft ist ohne Gewähr, da mir nicht einleuchtet warum dieser Zettel eine Gültigkeitsdauer haben soll und man nichts diesbezügliches einfach mit auf den Zettel draufdruckt.
    Dieser Zettel den du 1988 bekommen hast würde mich brennend interessieren, denn es wird alles mögliche sein nur keine permanente Residencia. Wir wäre es wenn du den kopierst, die privaten Daten schwärzt einscannst und hier ins Forum reinstellst? Ich hoffe du verwechselst das Wort "Residencia" nicht mit dem Wort "Permanencia", ein Dokument welches es z.B. 1988 noch gab.

  8. #98
    Insider Avatar von Residentin
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    @zapp
    Ich kann auch nicht mehr, als meine eigene Erfahrung schreiben. Auf dem Rathaus sagte man mir, dass ich meine Adressänderung auch auf dem grünen Zettel, der wie schon mehrfach erwähnt wurde, immer die gleiche NIE Nummer hat, eintragen lassen muss. Das habe ich dann auch getan, wenn das nicht ok gewesen wäre, hätte mich der Beamte wahrscheinlich wieder weg geschickt.
    Da schließe ich mich auch Queru an, wäre interessant, was du für Papiere hast.

  9. #99
    Gesperrt .
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    Zur mehrfach gestellten Frage wg. Pensionisten: Ein Pensionist kann ja ein regelmäßiges Einkommen nachweisen, daher sollte das kein Problem sein.

    Zur Aussage von Konsulin Regina Lochner im von Tom velinkten Artikel der Mallorca-Zeitung

    Gegen das europäische Freizügigkeitsgesetz scheint die neue Regelung nicht zu verstoßen. „Das ist eine striktere Anwendung schon bisher geltender Vorschriften. Die spanischen Behörden haben das Recht, das genau so zu handhaben", sagt die deutsche Konsulin Regina Lochner.
    Das stimmt nur bedingt. Wie schon geschrieben, gelten die genannten Vorschriften lt EU-Richtlinie 2004/38/EG ausschließlich(!!) für die erste Aufenthaltserlaubnis von 5 Jahren. Jede Verlängerung ist lt. EU-Recht an KEINERLEI Einkommens- und/oder Versicherungsnachweis gebunden.

    Ich kann nur jedem, der diesbezüglich Probleme hat raten, sich unverzüglich mit einer Beschwerde an SOLVIT (http://ec.europa.eu/solvit/site/index_de.htm) zu wenden. Je mehr Beschwerden dort einlangen, umso stärker wird der Druck auf die spanische Regierung, das Gesetz zu reparieren.

  10. #100
    Aktivist Avatar von zapp
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    Also in meinem Schreiben heisst es woertlich:
    Al incluirse usted en el regimen de residencia permanente para miembros de la EU y otros estados sobre la entrada en españa y su permanencia, sin necesidad de tarjeta de residencia ,se procede al archivar su caso. No obstante si interesaria usted obtener dicha tarjeta podra personarse en la subdelegacion del gobierno ,,,bla bla bla .

    So und seither verwende ich dieses Schreiben ueberall wo die Vorlage der Residencia verlangt wird , letztmalig kuerzlich bei der nun schon 4. Verlaengerung des Reisepasses , oder zur Ausstellung einer EORI fuer den Zoll, fuer unsere tarjetas de transporte und andere amtliche Stellen wo sie in Regelmaessigkeit gebraucht wird ,Eine aehnliche Regelung hab ich uebrigens in Nicaragua., also wie gesagt versteh ich das Theater nicht, eine gleiche Regelung muesste zumindest fuer andere als Unternehmer taetige moeglich sein.Nur fragt mich nicht wie das gemacht wurde ,da es eine damalige Mitarbeiterin fuer mich erledigt hat.

    Zapp

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