Soweit ich es erkenne gibt es keine direkte zeitliche Frist sich im Einwohnermeldeamt einzuschreiben. Dort steht nur pauschal, dass man verpflichtet ist, wenn man hier lebt.
Meine Auffassung zu diesem Thema ist die, dass niemand behaupten kann dass ich hier wohne, solange ich weniger als 183 Tage im Jahr hier bin. Da ich der absolute Gegner bzgl. der Anmeldung bin, lege ich die Tage nicht pro Kalenderjahr aus, sondern ich zähle sie nur ab dem aktuellsten Ticket welches ich in der Hand halte und mit dem ich hier zuletzt auf die Insel kam. Ich persönlich würde solche Tickets übrigens für längere Zeit aufheben. Warum? Ich weiss es nicht, hab auch keine speziellen Fälle erlebt, aber ich sage mir: Bevor ich die Tickets wegwerfe habe ich sie genausoschnell in eine Plastikhülle gesteckt und dort stören sie genausowenig wie wenn sie im Papierkorb lägen.

Ich gebe mal ein kleines Beispiel:
Nehmen wir mal an, du würdest in einem Einwohnermeldeamt in Deutschland stehen und gleichzeitig in einem Einwohnermeldeamt in Spanien. Dies würde bedeuten, dass du z.B. bei der Europawahl in Deutschaldn wählen dürftest und nochmal hier in Spanien. Alleine beim durchlesen des letzten Satzes dürfte klar sein, dass es keine 2 Einschreibungen in Einwohnermeldeämtern verschiedener Länder geben darf.