@Barmer: Doch das liebe Recht zum Qualmen gibt es: Art. 2 Abs.1 Grundgesetz.

Und wenn ich gemütlich im Freien bei einem Bierchen oder Kaffee sitze und meine, mir eine anzustecken -ich bezeichne mich als Genussraucher- dann mache ich es, sofern es dort nicht explizit verboten ist. Bislang haben sich erst ganz wenige und das völlig erfolglos beklagt.

Allerdings suche ich stets die Nähe zu anderen Qualmbrüdern und versuche Nichtrauchern -zu erkennen an den Tischen ohne Kippen, Feuerzeugen und vollen Aschenbechern- räumlich zu meiden, d.h. ein wenig Rücksicht sollte man auch als Raucher walten lassen.