Beispiel:

Arbeiter angemeldet am 1.1.2001, grundlos gekündigt am 1.1.2008

Lohn im Monat vor der Entlassung:

Grundlohn: 751,27 Euro
Plus Betriebszugehörigkeit: 108,18 Euro
Plus Tarifvertrag: 132,22 Euro
2 Extrazahlungen von 859,45 Euro jede einzelne

Die Entschädigung berechnet sich wie folgt:

Lohn:
751,27:30 = 25,04
108,18:30 = 3,61
132,22:30 = 4,40
= 33,06 Euro

Extrazahlungen:
2 (Zahlungen) x 859,45 : 365 = 4,71 Euro

Beides zusammengezählt ergibt einen Tageslohn von:
33,06 + 4,71 = 37,77 Euro/Tag

Entschädigung = Anzahl Tage Entschädigung x Tageslohn x gearbeitete Jahre
45 (Tage Abfindung pro gearbeitetem Jahr) x 37,77 (Tageslohn) x 7 (gearbeitete Jahre) = 11.897,55 Euro (1)

(1) Die Gesamtabfindungssumme darf nicht höher sein als:
42 Monatslöhne bei Recht auf 45 Tage Abfindung
24 Monatslöhne bei Recht auf 33 Tage Abfindung
12 Monatslöhne bei Recht auf 20 Tage Abfindung