Als erste Info: Es gibt verschiedene Höhen von Abfindungen. Die normale ist bei einem Festvertrag 45 Tage Abfindung pro gearbeitetem Jahr wenn der Arbeitgeber grundlos kündigt. Wie eine konkrete Berechnung aussieht schreib ich gleich.

Bei Zeitverträgen ist die Abfindung 8 Tage pro gearbeitetem Jahr.
Bei neueren Verträgen die, ich glaube, seit letztes Jahr abgeschlossen wurden kann man (soweit ich weiss unter gewissen Umständen) eine Abfindung von nur 33 Tagen pro gearbeitetem Jahr vertraglich festlegen. Die genauen Umstände hab ich momentan nicht parat.

Der Grund warum es manchmal für eine Firma besser sein kann ihre Aktivität komplett zu beenden ist der, dass die Abfindung im Fall von mehreren Entlassungen nur 20 Tage pro gearbeitetem Jahr sein kann. Ob man aber als Firma dieses Recht hat muss die in der Arbeitsmaterie zuständige Behörde feststellen.
Damit ist aber nicht gemeint, dass jemand eine Firma ummacht um danach eine neue Firma mit den gleichen Angestellten und dem gleichen Geschäftsaktivität wieder aufmacht.