Wer möchte, kann sich in Bezug auf Lebensmittel auch in perfektem Amtsdeutsch schlau machen:
VERORDNUNG (EG) Nr. 206/2009 DER KOMMISSION vom 5. März 2009
über die Einfuhr für den persönlichen Verbrauch bestimmter Mengen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Gemeinschaft und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 136/2004
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...01:0019:DE:PDF
Ein Verstoß kann in Deutschland als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, fällig werden aber auf jeden Fall eine Bearbeitungs- und Vernichtungsgebühr.