Das Problem wird sein das das Finanzamt hierdurch einfach nur einen sogenannten Anfangverdacht begründet.

Die Betroffenen dann an schreibt und diese in der Nachweispflicht sind. Also ggf. nachweisen müssen wie es wirklich ist.

Also wie weise ich nach das der Strom verbrauch angemessen ist, obwohl die Wohnung leer steht, der Stromverbrauch aber dem üblichen Wert einer 4 köpfigen Familie entspricht.