In der Regel wird sich an allem wenig ändern. Kündigungsrecht ist schön und gut. Aber seine Vorauszahlung von ein paar Tausend Euro kann der Kunde abschreiben. Die sind erstmals weg. Einfordern bzw. einklagen ist zwar möglich, dauert aber ewig und am Ende sind die Gerichtskosten höher als der einzuklagende Betrag.
Deshalb von vornherein überhaupt nichts unterschreiben geschweige denn anzahlen.
fio