Sollte eigentlich nicht so sein. Der Erbschein eines deutschen Gerichts (mit der wahrscheinlich immer noch notwendigen Apostille) ist, wenn ich nicht irre, ausreichend zumindestens dann wenn kein Testament erstellt wurde.Zitat von fio
Sollte eigentlich nicht so sein. Der Erbschein eines deutschen Gerichts (mit der wahrscheinlich immer noch notwendigen Apostille) ist, wenn ich nicht irre, ausreichend zumindestens dann wenn kein Testament erstellt wurde.Zitat von fio