Die Taten (sexueller Missbrauch, Art. 182 Strafgesetz) verjähren nach 10 Jahren. Von mehr als 100 Fällen scheinen ca. 60 od. 70 Fälle noch nicht verjährt zu sein.
Die Anzeige wurde übrigens im Januar erstattet. Der Staatsanwalt bereitet die Klageschrift vor. Zusammen mit dem Straftatbestand Korruption von Minderjährigen (Art. 189 Strafgesetz) drohen den Tätern Strafen zwischen 4 und 12 Jahren (pro Fall und Delikt). Insgesamt könnten 500 Jahre Haft dabei rauskommen.