Der Beschuldigte hat bereits 16.7.2006 eine andere Patientin in der gleichen Klinik sexuell angegriffen, sie war 77 Jahre alt. Das Gericht sah es damals als bewiesen an, dass er der Täter war, sah ihn jedoch, wegen seines geistigen Zustands, als nicht schuld fähig an. Trotzdem wurde als Sicherheitsmaßnahme seine Einlieferung in die psychiatrische Klinik für 3 Jahre angeordnet.
Damals wurde die Klinik, als untergeordneter zivilrechtlich Verantwortliche, zu 7000 Euro Entschädigung an die Patientin verurteilt.