Es sieht so aus, dass es möglicherweise Sprays zur persönlichen Verteidigung gibt die auch für Privatpersonen erlaubt sind.

Artikel 5 des Königlichen Dekrets 137/1993 besagt:
1. Verboten ist die Werbung, An- und Verkauf, Besitz und Gebrauch, ausser für Beamte welche speziell dafür ermächtigt sind, von:
a. ...
b. Die Sprays zur persönlichen Verteidigung und alle Waffen die Gase oder Aerosol ausstossen sowie ...

Davon ausgenommen sind jene Sprays zur persönlichen Verteidigung die durch das Gesundheits- und Verbraucherministerium genemigt wurden und als erlaubt gelten. In diesem Fall können sie in Waffengeschäfte an Personen verkauft werden die ihre Volljährigkeit mit einem Ausweisdokument nachweisen.

In Kurzform: Wenn erlaubt dann nur solche Sprays die du hier in Spanien in einer Waffenhandlung gekauft hast. Ergo ist der einfachste Weg der in eine Waffenhandlung (auf spanisch Armería) zu gehen und dort nachzufragen.

Pfefferspray heisst: Spray de pimienta
Tränengas heisst: Spray lagrimoso