Gesetz greift da nicht, denn die Banken können nicht gezwungen werden die Kosten zu übernehmen. EINIGE Banken (Praxis) machen das allerdings. Sie stellen dazu aber Bedingungen: meist muss das Gehaltslonto auch dort geführt werden und eine bankeigene Versicherung ( Leben und Grund und Gebäude ) abgeschlossen werden.Zitat von CCUD
Man sollte sich SEHR GENAU erkundigen, damit das nicht in die Hose geht.