Und hier hab ich noch etwas gefunden:

Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Braunschweig schreibt in Ihrer Flugunfallinformation V7 vom Juli 1982: „Der Gefahrenwert von 0,2 ‰ ist für den Luftfahrzeugführer, der sich im dreidimensionalen Raum bewegt, vergleichbar mit den 0,8 ‰ für den sich am Boden bewegenden Kraftfahrer. Der niedrigere Wert für den Luftfahrzeugführer ergibt sich aus den erhöhten Anforderungen beim Fliegen."