Nachdem mir die Sache nicht ganz logisch vorkam bin ich der Sache auf den Grund gegangen und habe festgestellt, dass oben genanntes so nicht stimmt.Zitat von queru
Es heist also korrekt: Die Bars und Restaurants die sich innerhalb von Einkaufszentren in touristischen Gebieten befinden können ihre Schliesszeiten wie folgt verlägern:
1) Wenn sich in diesem Einkaufszentrum Lokale der Gruppe 3 befinden, bis auf 4 Uhr.
2) Wenn sich darin Lokale der Gruppe 4 befinden, bis auf 6 Uhr.
Der Sinn dieser Änderung ist folgender: Den Bars und Restaurants der Gruppe 2 ist keine Musik oder Tanzflächen erlaubt. Diese mussten um 2:30 Uhr schliessen, während im gleichen Einkaufszentrum Lokale der Gruppe 3 (z.B. Bars und Restaurants mit Live-Musik) oder Lokale der Gruppe 4 (z.B. Bars und Restaurants mit Live-Musik und Tanzfläche) länger geöffnet bleiben durften.