sehe gerade bei mir einen Fehler sollte "Tat" heißen.
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Die Mutter des Täters sagte aus, dass er seinen Vater hasste, da dieser ihn seit der Kindheit misshandelte.
Die Gerichtsmedizin stellte fest, dass der Täter keine psychische Störung hat jedoch am "boderline"-Syndrom leidet, was dazu führt, dass er eine grössere Aggresivität besitzt. Trotzdem versichern sie, dass zum Tatzeitpunkt alle seine mantalen Fähigkeiten in perfektem Zustand waren und er wusste, was er tat.
Die Geschworenen haben den Angeklagten für schuldig gesprochen. Sie sahen es als nicht erwiesen an, dass der Täter Alkohol getrunken hatte oder dass seine kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt waren.
Der Täter wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt.