Wenn hier von Entschädigungen gesprochen wird, dann doch nur für den Fall, dass in einem ordentlichen Gerichtsverfahren 1. der mutmassliche Täter verurteilt wird und 2. andere hilfsmässig haftbar gemacht werden, für den Fall, dass der Täter insolvent sein sollte.
Soll heissen, die bereiten sich alle auf das Gerichtsverfahren vor, nicht mehr und nicht weniger. Und ich fände 1 Jahr, gezählt von der Festnahme bis zum Gerichtsverfahren für hier normal. Selbst wenn es in diesem Fall länger wie 1 Jahr dauern sollte, fände ich das normal.

Wie und welche Leute im Vorfeld bereits Entschädigungen erhalten haben oder nicht weiss ich nicht, jedoch war dies eine Soforthilfe ohne dass jemand konkret verurteilt worden war etwas zu zahlen. Ob dies als Anzahlung zu werten ist, die dann von späteren Zahlungen abgezogen wird oder eine nicht zurückzuerstattende Subvention, weiss ich nicht.