Alles klar, die Frage war deshalb, da ab diesem Datum wichtige Änderungen im Sozialversicherungsgesetz in Kraft traten.

Ich denke, dass man sich zunächst damit beschäftigen muss ob dein Sohn überhaupt noch bei dir als mitversichert gilt bevor man sich mit der europäischen Karte beschäftigt.

Maßgebend für die Frage wer in der spanischen gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, ist meines Wissens dieses Gesetz: Ley 16/2003, de 28 de mayo, de cohesión y calidad del Sistema Nacional de Salud.

Unter Artikel 3 De la condición de asegurado steht u.a.

4. A los efectos de lo establecido en el presente artículo, tendrán la condición de beneficiarios de un asegurado, siempre que residan en España, el cónyuge o persona con análoga relación de afectividad, que deberá acreditar la inscripción oficial correspondiente, el ex cónyuge a cargo del asegurado, así como los descendientes y personas asimiladas a cargo del mismo que sean menores de 26 años o que tengan una discapacidad en grado igual o superior al 65%.
Bedeutet frei übersetzt: …. haben die Kondition als Begünstigte eines Versicherten, immer dann wenn sie in Spanien wohnen, der Ehepartner oder die Person die ähnliche Verbundenheit hat, welches man beweisen muss mit …....., der Ex-Ehepartner der zu Lasten des Versicherten lebt, sowie die Nachfahren oder ähnliche Personen zu Lasten des selbigen, welche unter 26 Jahre alt sind oder eine Behinderung von …......... haben.

Die Auskunft die du bekamst, dass er über 18 nicht mehr bei die mitversichert sein kann, ist meines Erachtens, damit widerlegt, denn man kann bis 26 Jahre bei den Eltern mitversichert sein.

Wo das Problem liegen könnte ist, dass er z.Zt. nicht mehr in Spanien lebt.
Da würde sich mir die Frage stellen woher die Frau wusste (wenn sie es wusste), dass er nicht mehr hier wohnt.
Möglicherweise erfuhr sie davon, da sie euch fragte warum denn der Sohn nicht selbst dabei ist um seine Karte abzuholen.
Wenn das so ist würde ich mir nun die Frage stellen: Hat sie das irgendwo im Computer vermerkt, bzw. ihn im Computer gestrichen oder hat sie sich nur auf diese Auskunft beschränkt?

Bei deinen spanischen Bekannten stelle ich mir vor, dass nie das Gespräch darauf kam, dass ihr Sohn nicht mehr hier leben könnte. Wenn´s keiner gesagt hat und keiner danach gefragt hat, warum sollte die Beamtin daran zweifeln. Vielleicht war er idealerweiße auch persönlich mit dabei.

Also wenn ich an eurer Stelle wäre, würde ich es an einer anderen Stelle versuchen und wenn nach ihm gefragt wird angeben, dass er hier lebt und auf die Frage warum er nicht selbst kommt, würde ich sagen, dass er gerade für 5 Monate in Urlaub in Deutschland ist und genau dafür bräuchte er auch diese Karte.
Das kann Las Palmas sein oder soweit ich weiss auch Montags im Seniorenzentrum in San Fernando. (In letzterem kann man sie nur beantragen und muss dann, ich glaube eine Woche später wieder Montags hin um sie abzuholen).

Soweit ich weiss, dürftet ihr die Eu-Karte nicht ohne Vollmacht ausgehändigt bekommen. Solltet ihr eine solche Vollmacht brauchen, kann ich sie euch per PN zuschicken. (Ob dieses System heute noch gültig ist weiss ich nicht).

Wenn Zweifel oder Kontrollanweisungen bestehen und du wirst aufgefordert nachzuweisen ob dein Sohn wirklich hier wohnt, dann müsste eigentlich der Nachweis mit dem Certificado de Empadronamiento des Rathauses und dem Certificado de Residente Comunitario deines Sohnes möglich sein.

Ob möglicherweise bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und Spanien bzw. anderweitige europäische Normen für Schüler in dem jeweils anderen Land bestehen kann ich nicht sagen.

Achtung: Bei diesem posting handelt es sich um keine Rechtsberatung oder ähnliches es sind rein meine eigenen Gedanken wie ich in so einem Falle erstmal vorgehen würde, wenn ich davon betroffen wäre.