Zitat Zitat von Waidpower Beitrag anzeigen
Das Thema ist viel zu komplex, um hier tiefgreifend behandelt zu werden. Wir sind ja kein Jura-Forum.
Wer Interesse hat, kann sich wochenlang mit entsprechenden Artikeln bei Google beschäftigen oder Fachliteratur wälzen.

Vielleicht kannst Du hier ja mal eine zusammenfassende Abhandlung einstellen.

Ich möchte meine Zeit anders verbringen.


Anmerkung: Leider ist mir die Bearbeitung etwas verunglückt, so dass meine Antworten im Zitat von "paradisegarden" integriert sind.
Also ich weiß nicht, was an der Beantwortung der Frage "Was muss ich alles im Auto haben" so komplex ist?
Das braucht auch keine "zusammenfassende Abhandlung" sondern nur eine Aufzählung, die ich in meinem obigen Posting gemscht habe. siehe http://www.gran-canaria-insider.info...087#post268087

Was das Thema "Identitätsfeststellung" betrifft vielleicht noch einmal zur Klärung: man hat einen Führerschein (reicht meist) oder ein Pesonaldokument (Personalausweis, Reisepass) bei sich.
Damit ist die Identität einer Person zweifeslfrei feststellbar (rechtlich korrekt PA oder Pass). Die Erhebung der Wohnadresse gehört zur Feststellung der Personalien, das ist juristisch ein etwas anderer Begriff.

Der Unterschied: Identität einer Person ist die Feststellung der Persönlichkeit als solche (wer ist dieser Mensch? Name, Geburtsdatum, im Zweifel Fingerabdruck, neuerdings auch Irisscanning)
Alles andere gehört zu den Personalien: Wohnort, Familienstand etc.

Die Personalien interessieren die Polizei erst dann, wenn auf Anfrage etwas gegen die Person, die kontrolliert wird, vorliegt. Steht im PAG übrigens unter "Verdacht oder Vorliegen einer Straftat".
Aber da bewegen wir uns schon wieder vom ursprünglichen Thema weit weg.

noch zu
"Und DNI heißt Documento Nacional de Identidad - ist das die Residencia (neuerdings TIE genannt)? nein, nein und nochmals nein.
Das ist der Personalausweis oder Reisepass - gilt sowohl für Spanier als auch für den Rest der Welt."

Antwort: Hat jemand etwas anderes behauptet?
Ja, felin hat zuerst von Residencia geschrieben und in diesem Zusammenhang später von DNI....

@kuehnetec: konkret hab ich vor ein paar Jahren den Fall eines Nachbarn erlebt, der komplett persönliche ohne Papiere unterwegs war. Er hatte sie schlichtweg vergessen. In diesem Fall musste er natürlich auf die Polizei mitkommen. Aber noch von der Kontrollstelle aus konnte er mich anrufen und bitten, seinen Führerschein (mehr wollten die damals auch nicht sehen) zur Polizeistation zu bringen und in 5 min. war die Sache erledigt.

Untersuchungshaft gibts in solchen Fällen ohnedies nicht. Aber die diesbezügliche Begriffsverwirrung ist auch dummen Journalisten geschuldet, die den Unterschied der Begriffe Festnahme und Haft nicht kennen, obwohls eigentlich zu journalistischem Grundwissen gehören sollte.

Ein Polizist kann aus eigenem Antrieb maximal festnehmen und für einen begrenzten Zeitraum festhalten. HAFT (auch Untersuchungshaft) kann nur ein unabhängiger Richter anordnen. Selbst ein Staatsanwalt kann nur eine vorläufige Festnahme aussprechen und braucht für einen Haftbefehl einen richterlichen Beschluss.