Es ist weiterhin möglich, in Deutschland mit 60 Jahren in Rente zu gehen, wenn man unter einer sogenannten Vertrauensschutzregelung steht! An der Ablehnung der Rentenversicherung kann man erkennen das es hier so ist. Das Problem bei diesem Fall ist, das man auch für die Zeit bis zum 60sten Lebensjahr in denen man keinerlei Bezüge vom Staat bekommt, also weder Arbeitslosengeld noch Hartz IV, lückenlos nachweisen muß, das man sich weiterhin um Arbeit bemüht. Es gibt viele solcher Fälle, weil die meisten denken kein Geld vom Staat keine Bemühungen meinerseits, ohne zu wissen das Ihr frühzeitiger Rentenanspruch verloren geht. Mein Rat ist die Rente mit 63 nochmal neu beantragen, dann entfallen alle diese Nachweise !