Ich möchte hier mal folgende in den Raum werfen:

Gesetze sind immer ausleungssache. Je direkter definiert, desto besser. Je schwammiger beschrieben, desto mehr Arbeit für Gerichte und Geld für Anwälte.

Die Frage ist jedoch, ob das kanarische Gesetz verfassungsrechtlich (insbesondere auf EU-Ebene) haltbar ist.
Wo kein Kläger,nda kein Richter.
Aber schaut mal, wieviek deutsche Gesetze allein in Brüsselmschon gekippt wurden.

Ich teile vieles aus dem o.g. Gesetz. Die Frage ist nur, ob eine Regierung das Recht auf Eigentum (Grundrecht) und Nutzung so arg einschränken darf.
Ich bin der Meinung: Nein!

Vermietung gegen Geld klar illegal! Ùberlass ich meine Wohnung (wenn ich eine hätte) aber an Freunde, Verwandte (Onkel, Tante, Neffe...) unentgeldlich, kann da eine Regierung unterstellen was sie will und auch Bussgelder verhängen wie sie will. Das klappt nur so lange, wie die Leute bezahlen.
Mir kann in Europa kein Land vorschreiben, wer in meiner Wohnung pennt.
Denn ohne Kohle keine Vermietung! (Zitat vom Anwalt des alten Ehepaares).
Ùbrigens ist deren Anlage nicht touristisch genutzt!