Hallo Dyson,

in dem 1. Abschnitt muss ich Dir Recht geben - nur sprichst Du hier von der steuerlichen Seite. Die habe ich oben aus dem Text extra ausgenommen, denn das ist ein ganz anderes Thema. Aber richtig - Mieteinnahmen müssen versteuert werden. Auch wenn man Deutscher ist und die Wohnung in Spanien hat (Versteuerung dann in Deutschland).

In dem zweiten Abschnitt kann ich mich nur teilweise anschließen. Denn in Deutschland ist eine "Untervermietung" ggf. in der Hausordnung verboten. Das hat aber nichts mit der Komune oder dem Staat zu tun.
Außerdem war oben die Rede davon, dass gar nicht klar ist, ob da Geld "geflossen" ist. Das ist aber auch zweitrangig derzeit, denn laut der kanarischen Regierung soll ja das bloße "Überlassen" an Fremde (auch Angehörige 2.Grades) verboten sein.
Und genau DAS soll laut dem Anwalt der Haken sein. Denn DAS kann Dir laut dem einfach niemand verbieten, da es DEIN Eigentum ist.

Auf den Kanaren kommt halt noch diese Touristenzone hinzu - dies würde bedeuten, dass in fast ganz Playa del Ingles und Maspalomas kaum jemand gemeldet sein dürfte. Wie Du sicher selbst weißt, schaut die Realität ganz anders aus. Also hier die Frage - was soll man dann mit der Wohnung da?
Man darf da nicht dauerhaft leben, darf aber auch keine anderen (nehmen wir mal an "unentgeldlich") drin lassen.

Mir ist bekannt, dass gerade den Hotels und den "legalen" Apartmentvermietern das alles ein Dorn im Auge ist. Aber nach diversen Recherchen, die ich für die o.g. Familie hatte, bin ich so langsam auch der Meinung des Anwaltes.

Wenn Geld dafür fliesst und der "Deutsche" das beim heimischen Finanzamt in der nächsten Steuererklärung nicht angibt, ist das ganz klar ein Steuervergehen.
Aber das "Überlassen" der Wohnung an z.B. den Enkel, die Nichte oder den Onkel 3.Grades kann in meinen Augen niemand verbieten. Auch keine kanarische Regierung, die überwiegend vom Tourismus lebt!